Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach längerer Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1. MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben. Die BaFin betont in ihrem ersten Übersendungsschreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk- Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und darüber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen darüber hinaus den "zentralen Baustein" für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel einläuten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten Aufsicht, der sowohl "Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis verändern wird." Die Entwicklung von einer eher quantitativ geprägten zu einer mehr qualitativen Bankenaufsicht dürfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Öffnungsklauseln vielfältige Gestaltungsspielräume eingeräumt werden, die deren Eigenverantwortung stärken. Es wird auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die gegebenen Gestaltungsräume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefüllt werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prüfer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und beispielsweise auch die Prüfer ihre Prüfungshandlungen verstärkt risikoorientiert vornehmen. Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene risikogewichtete Prüfungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden können, wenn beispielsweise auch die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie das Risikoprofil des Instituts beurteilt wird. Dies stellt naturgemäß besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichts- , Wirtschaftsund Verbandsprüfer und benötigt vor allem langjährige Erfahrungen bei der Prüfung von kleinen, mittleren und großen Kreditinstituten. [...]
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