In einem einleitenden Abschnitt werden die sehr unbefriedigende gegenwärtige Lage der forensischen Psychiatrie an den Universitäten und in der Rechtspraxis, ihr wissenschaftlicher Rückstand und ihre Fehlentwicklungen sowie die vermutlichen Gründe für diesen Mißstand dargelegt. Die nachfolgenden Kapitel sollen Wege zur Änderung der einleitend geschilderten Verhältnisse aufzeigen. Die Aufgaben der forensischen Psychiatrie im Strafrecht, die theoretischen Grundprobleme und die angemessenen Lösungen dieser Probleme in der Praxis werden unter verschiedenen psychiatrischen, psychologischen und juristischen Aspekten erörtert.
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