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Mit Distanzierungsmaßnahmen und Lockdowns hatte die Politik während der Corona-Pandemie versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dabei stellt sich angesichts der Grundrechtseingriffe und immensen Kollateralschäden die Frage, ob diese nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (NPI ) überhaupt die erhoffte Wirkung hatten. Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Bundestages kam in seinem im Juli 2022 veröffentlichten Bericht zu einem eher bescheidenen Ergebnis: "Die vorliegenden Studien lassen somit kein abschließendes Urteil darüber zu, ob und welche Maßnahmen(pakete) wie stark und zuverlässig…mehr

Produktbeschreibung
Mit Distanzierungsmaßnahmen und Lockdowns hatte die Politik während der Corona-Pandemie versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dabei stellt sich angesichts der Grundrechtseingriffe und immensen Kollateralschäden die Frage, ob diese nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (NPI ) überhaupt die erhoffte Wirkung hatten. Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Bundestages kam in seinem im Juli 2022 veröffentlichten Bericht zu einem eher bescheidenen Ergebnis: "Die vorliegenden Studien lassen somit kein abschließendes Urteil darüber zu, ob und welche Maßnahmen(pakete) wie stark und zuverlässig wirkten." Den Nachweis der Wirksamkeit anhand von Modellierungen erbracht zu haben, behauptete dagegen der ein Jahr später veröffentlichte Abschlussbericht des StopptCOVID-Projekts des Robert-Koch-Instituts, das dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt ist. Allerdings "vergaßen" die Autoren bei ihrer Modellierung, die Immunität bereits Genesener zu berücksichtigen. Beide Berichte erwähnen jedoch auch, dass die Maßnahmen schon vor ihrem Inkrafttreten wirkten. Hier geht es um den Nachweis, dass die Corona-Schutzmaßnahmen die Fallzahlen in den Wellen gar nicht begrenzen konnten, da die Wellen des realen Infektionsgeschehens, die in den Fallzahlen der täglichen Lageberichte des RKI zu COVID-1 9 nur zeitverzögert abgebildet wurden, längst in der Vergangenheit lagen.

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Autorenporträt
Die Autorin ist Diplom-Informatikerin und hat bereits mehrere Bücher zur COVID-19-Pandemie bei BoD veröffentlicht, darunter zwei Bücher über die Gefahren der CO2-Rückatmung unter Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken). Ein weiteres Buch dokumentiert eine (ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommene) Verfassungsbeschwerde vom November 2020 (AZ 1 BvR 2659/20) gegen das damals neu gefasste Infektionsschutzgesetz, dass das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestätigt hatte. Begründet wurde die Beschwerde mit der Täuschung des Deutschen Bundestages durch das dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellte Robert-Koch-Institut, dessen eigene Daten dem Vorliegen einer gesundheitlichen Notlage nachweislich widersprachen. In der Beschwerde wurde das Gericht aufgefordert, die Aussagen des RKI zur Gefahrenlage nicht wie die eines neutralen Gutachters zu übernehmen, sondern anhand geeigneter Daten zu überprüfen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass sich die Bundesregierung das Bestehen der epidemischen Notlage selbst bestätige und die damit verbundenen Befugnisse selbst einräume.