Das Rechtsanwendungsrecht ist seit jeher eine Domäne des Internationalen Privatrechts. Die öffentlich-rechtliche Dimension hat in Forschung und Rechtsprechung bislang kaum Beachtung gefunden. Bisweilen wird dem Internationalen Öffentlichen Recht sogar die Existenzberechtigung abgesprochen mit der Begründung, deutsche Behörden würden per se deutsches Recht anwenden. Das ist jedoch zu kurz gegriffen. Tim Kerstges entwickelt für das anwaltliche Berufsrecht ein Modell, das ausgehend von den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Determinationen, greifbare Kriterien für die Bestimmung des räumlichen Anwendungsbereiches von Normen in ihren öffentlich-rechtlichen Dimensionen anbietet. In seiner Grundkonzeption ist dieses Modell nicht nur auf das anwaltliche Berufsrecht anwendbar, sondern lässt sich auf andere Bereiche des Internationalen Öffentlichen Rechts übertragen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; Rechtsreferendariat am OLG München.
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