Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Seminar Hauptstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anfänge europäischer Integration – Auf Initiative der französischen Politiker Robert Schumann und Jean Monnet wird 1951 als erste supranationale Organisation in Europa die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, die am 23. Juli 1952 nach Ratifizierung durch die BRD, Frankreich, Italien und den Beneluxländern in Kraft tritt. Ein weiterer Meilenstein für die Einigung Europas ist die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 27. März 1957 durch die Vertragsparteien der EGKS; damit werden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) ins Leben gerufen. EGKS, EWG und EURATOM bilden die drei ersten Europäischen Gemeinschaften (EG), die allerdings ihre Organe teilweise gemeinsam nutzen. 1965 einigt sich die Gemeinschaft auf die Verschmelzung der Institutionen und die weitere Gültigkeit des Begriffs der Europäischen Gemeinschaft als Dachorganisation. Im Gründungsvertrag der EG werden unter anderem die Organe der Gemeinschaft und deren Aufgaben beschrieben. Neben dem Europäischen Parlament, der Kommission, dem Europäischen Gerichts- und Rechnungshof kommt dem Rat eine wichtige Rolle in der europäischen Politiklandschaft zu. Wenn der gemeine Europäer bei der Bezeichnung seiner eigenen Institutionen nicht peinlichst genau aufpasst, kann es leicht zu Verwechslungen kommen. Bei Entscheidungs-, Gesetzgebungs- und Beratungsorganen kann dieses Problem besonders schnell in Erscheinung treten. Paradebeispiel für ein mögliches Verwirrspiel sind die Räte in Europa - neben dem Rat der EU, auch Ministerrat genannt, existieren der Europäische Rat und der Europarat. Welcher Rat welche Funktion für die europäische Gesamtpolitik hat, soll in der vorliegenden Arbeit erläutert werden. Besonderes Augenmerk wird auf den Unterschied zwischen Europäischem Rat und dem Rat der EU gelegt, da diese beiden Institutionen richtungsweisende Beschlüsse in der Gemeinschaft fassen können. Innerhalb der Arbeit wird zunächst kurz der Europarat angerissen, bevor es dann im Hauptteil um den Europäischen Rat und den Rat der EU geht. Letztere werden gegenüber- gestellt und zum Schluss hinsichtlich ihrer Bedeutung für den europäischen Entscheidungsprozess bewertet.