In epidemiologischen Studien treten zunehmend sogenannte Zufallsbefunde auf. Die vorliegende medizinrechtliche Dissertation geht deshalb der Frage nach, welcher Umgang mit diesen Befunden rechtlich geboten ist. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ein epidemiologischer Forscher dem Probanden gegenüber zur Mitteilung von auffälligen, das heißt krankhaften oder wenigstens abklärungsbedürftigen Befunden berechtigt oder sogar verpflichtet ist. Dazu werden vor allem die vertraglichen Pflichten aus dem Behandlungs- beziehungsweise Probandenvertrag untersucht. Zugleich beleuchtet die Arbeit aber auch datenschutz-, berufs- und strafrechtliche Aspekte, die sich in diesem Zusammenhang stellen.