Angeklagt des doppelten Giftmordes steht sie, Wilhelmine Harnisch, Kinderwärterin im Haus des Amtmanns Deichmann, am 25.Oktober 1858 vor dem Schwurgericht zu Braunschweig. Ein neuntägiger Prozess beginnt. Der Richter führt das Wort, ihm zur Seite: der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Protokollant und die Herren Geschworenen. Die Opfer: Mathilde Deichmann, sechzehn Monate alt, und die zweijährige Marie Deichmann, Töchter des Amtmanns Deichmann zu Greene. Angezeigt vom Physikus Dr. Wagner, der den Tod beider Kinder durch Arsenvergiftungen ermittelt hat.