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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar Friedenssicherung und bewaffnete Konflikte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Behandlung des in die Hand des Gegners gefallenen Kämpfers hat eine lange und wechselvolle Geschichte, von der man optimistisch annahm, dass sie aller Skepsis zum Trotz einen Fortschritt von der Barbarei zu Recht und Humanität aufweise. Nachdem sich die Völkerrechtsordnung in den letzten Jahren, zuletzt im Zuge…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar Friedenssicherung und bewaffnete Konflikte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Behandlung des in die Hand des Gegners gefallenen Kämpfers hat eine lange und wechselvolle Geschichte, von der man optimistisch annahm, dass sie aller Skepsis zum Trotz einen Fortschritt von der Barbarei zu Recht und Humanität aufweise. Nachdem sich die Völkerrechtsordnung in den letzten Jahren, zuletzt im Zuge der Afghanistan und Irak-Kriege und des Kampfes gegen den weltweit agierenden Terrorismus, neuen Herausforderungen stellen muss, steht auch das Recht der Kriegsgefangenen vor einer Bewährungsprobe. Angesichts der die Medien überflutenden Berichte und Anschuldigungen über Misshandlungen und Folterungen gefangen gehaltener Personen im Irak und in Guantánamo Bay stellt sich die Frage, ob der eingangs erwähnte Optimismus tatsächlich noch berechtigt ist und wie es um das Recht der Kriegsgefangenen bestellt ist. In dieser Arbeit werden zunächst einführend das Recht der Kriegsgefangenen in seinen Grundzügen dargestellt und einige der Herausforderungen vor denen es steht angerissen (Teil B). Der Schwerpunkt liegt dann in der eingehenden Untersuchung des Falles „Guantánamo Bay“ mit dem Ziel, den Versuch einer Klärung des rechtlichen Status der dort festgehaltenen Personen zu unternehmen und die daraus folgenden Konsequenzen aufzuzeigen (Teil C).