Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,0, Universität Regensburg, Veranstaltung: Sportrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Sommer 2013 beherrschte ein großes Thema die deutsche Sportmedienlandschaft. Die Transferposse um den Fußballspieler Robert Lewandowski sowie die dubiosen Geschäftspraktiken seiner Berater Cezary Kucharski und Maik Barthel, die über Monate einen Wechsel ihres Klienten zu einem anderen Klub forcierten. Lewandowskis Berater agierten hierbei in einem Maße, welches eigentlich unvereinbar mit dem Berufsethikkodex für Spielervermittler ist. In Absatz 1 des Ethikkodex wird der Spielervermittler verpflichtet seine Tätigkeit "gewissenhaft auszuüben und sich durch sein Verhalten in der Ausübung des Berufes und sein sonstiges Geschäftsgebaren der Achtung würdig zuzeigen, die sein Beruf erfordert". Dieses und weitere Negativbeispielehaben der Branche der Spielervermittler geschadet, denn immer wieder erlangen die Spielervermittler durch das Platzieren ihrer Klientenbei verschiedenen Vereinen und den damit verbundenen hohen Provisionszahlungen die Aufmerksamkeit der Presse und Bevölkerung. Dader Fußballsport in den letzten Jahren zu einem immer größer werdenden Wirtschaftsfaktor gewachsen ist, indem eine Menge Geld vorhanden ist, ergreifen mehr und mehr Menschen den Beruf des Spielervermittlers, in der Hoffnung schnell und möglichst viel Geld zuverdienen. Aktuell verzeichnet die FIFA die Anzahl von 430 lizenzierten Spielervermittlern in Deutschland2, wobei diese Zahl für einen Gesamtüberblick nicht aussagekräftig ist, denn neben den lizenziertenbetreiben auch eine große Anzahl an Personen ohne Lizenz die Vermittlung von Fußballspielern. Sowohl Menschen, die den Beruf des Spielervermittlers ergreifen wollen, als auch diejenigen, die dem Berufsstand weniger Sympathie entgegenbringen, fragen sich welchen rechtlichen Zwängen die Vermittlungstätigkeit unterworfen ist bzw. welche Gesetze den Markt regeln. In der folgenden Arbeit wird zu Beginn der Unterschied zwischen Spielervermittler und Spielerberater dargestellt, bevor auf staatliches Recht als auch auf Verbandsrecht eingegangen wird, dass die Spielervermittlungstätigkeit betrifft.
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