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Die bürgerliche Rechtsordnung reagiert auf gegenwärtige bzw. abgeschlossene Verletzungen subjektiver Rechte zunächst mit der Anordnung eines negatorischen bzw. schadensersatzrechtlichen oder bereicherungsrechtlichen Restitutionsschutzes. Sebastian Hitzel legt dar, dass im System der bürgerlich-rechtlichen Bestandsgewährung für subjektive Rechte zur Sicherung von Autonomie bzw. von heteronomen sozialen Zwecken durch die Rechtszuweisung ein solches Prinzip des Restitutionsschutzes subjektiver Rechte (Naturalausgleichsprinzip) gilt. Restitutionsschutz ist demnach Voraussetzung für die Zuweisung…mehr

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Produktbeschreibung
Die bürgerliche Rechtsordnung reagiert auf gegenwärtige bzw. abgeschlossene Verletzungen subjektiver Rechte zunächst mit der Anordnung eines negatorischen bzw. schadensersatzrechtlichen oder bereicherungsrechtlichen Restitutionsschutzes. Sebastian Hitzel legt dar, dass im System der bürgerlich-rechtlichen Bestandsgewährung für subjektive Rechte zur Sicherung von Autonomie bzw. von heteronomen sozialen Zwecken durch die Rechtszuweisung ein solches Prinzip des Restitutionsschutzes subjektiver Rechte (Naturalausgleichsprinzip) gilt. Restitutionsschutz ist demnach Voraussetzung für die Zuweisung subjektiver Rechte und zählt daher auch zum formalen vermögensrechtlichen Gehalt der verfassungsrechtlich geschützten Grundprinzipien des BGB, des Freiheits- und des Sozialprinzips. Dies verwundert nicht, erweist sich Restitutionsschutz doch überhaupt als Strukturelement sowohl der autonomiebasierten als auch der teleologisch-regelutilitaristischen Theorie des subjektiven Rechts. Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften in Wiesbaden und Buenos Aires; 2019 Erste juristische Prüfung; Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre in Wiesbaden; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Konfliktmanagement der Universität Bonn; 2024 Promotion; Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Darmstadt.

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Autorenporträt
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften in Wiesbaden und Buenos Aires; 2019 Erste juristische Prüfung; Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre in Wiesbaden; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Konfliktmanagement der Universität Bonn; 2024 Promotion; Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Darmstadt.