Stehen dem Retter eines Suizidenten beispielsweise Ansprüche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz wegen der Rettung zu? Theresa Hager widmet sich diesem in der juristischen Lehre häufig diskutierten Problem. Dabei finden grundrechtliche Wertungen wegen der steigenden Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts besondere Beachtung. Die Autorin untersucht zu Beginn das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Anschließend erörtert sie ausführlich, ob dem Retter Ansprüche aus einer (un-)berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen. Entgegen der herrschenden Meinung kommt sie zu dem Ergebnis, dass, außer in Ausnahmesituationen, ein Anspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag im Fall des Bilanzsuizids nicht in Betracht kommt. Dieser wird jedoch durch das Deliktsrecht und die gesetzliche Unfallversicherung in erheblichem Maße kompensiert. Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; 2018 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Passau; Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medizinrecht der LMU; Rechtsreferendariat am Landgericht München I; 2020 Zweites Staatsexamen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medizinrecht der LMU; 2023 Promotion; Anwältin in München.
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