Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Prozessbetrug betrifft Betrugshandlungen im Prozess jeder Art, im Erkenntnisverfahren, in der Vollstreckung oder in anderen von den Prozessgesetzen geordneten Verfahren. Es wird zwischen dem Betrug im Prozess und dem Prozessbetrug im engeren Sinne unterschieden. Ersterer erfolgt durch Täuschung des Prozessgegners mittels falschen Parteivortrags und sachlich unbegründeter Anträge durch vorbereitende Schriftsätze und Vergleichsverhandlungen. Letzterer liegt grundsätzlich vor, wenn das Rechtspflegeorgan (Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher) dahingehend getäuscht wird, dass es über das Vermögen der Prozess-parteien verfügt. Der Täter will also durch eine erschlichene prozessuale Verfügung des Rechtspflegorgans die rechtswidrige Bereicherung auf Kosten der anderen Partei erreichen. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf den Prozessbetrug im engeren Sinne.
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