Rückkaufswerte sind in Deutschland seit langer Zeit ein fester Bestandteil des Lebensversicherungsrechts. Bereits seit 1831 wird einem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Auflösung seines Lebensversicherungsvertrages ein Teil seiner gezahlten Prämien erstattet. Andreas Schumacher beschäftigt sich zunächst mit der historischen Entwicklung des Rückkaufswertes und behandelt insbesondere die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Zeitwert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. von 1994. Dabei geht er ausführlich auf die Transparenzurteile des BGH aus den Jahren 2001 und 2005 ein. Vor diesem Hintergrund untersucht er die durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts eingeführte und seit dem 1.1.2008 geltende Regelung des § 169 VVG. Besondere Beachtung schenkt er der Berechnung des Rückkaufswertes nach § 169 Abs. 3 VVG als Deckungskapital der Versicherung. Eingehend erörtert er die Problematik garantierter Rückkaufswerte sowie von Mindestrückkaufswerten und unterbreitet dafür Lösungsvorschläge. Schließlich prüft Schumacher die Neuregelung zur Berechnung des Rückkaufswertes im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, wobei er letztlich zur teilweisen Europarechtswidrigkeit und daraus resultierend auch zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Regelung gelangt. Er zeigt die Folgen dieser Verstöße auf und bietet auch hier Lösungsansätze an. Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an die Wissenschaft wie an die Praxis, indem sie einen Überblick über die bestehende Rechtslage und Probleme gibt sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
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