Der Sachverhalt spielt für Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Auch in der Normenkontrolle sind Gerichte mit Tatsachenfragen konfrontiert. Jedoch geht es hier um andere Tatsachen: um allgemeine Wirkungszusammenhänge, nicht um Einzelfälle. Die Sachverhaltsfeststellung kann deshalb nicht in gleicher Weise in ein Gerichtsverfahren eingebettet werden. Zugleich sehen sich die Gerichte in der Normenkontrolle dem Gesetzgeber gegenüber, der im Modus der politischen Entscheidung mit Tatsachen und Unsicherheiten ganz anders umgeht. Wie können Gerichte trotz dieser Unterschiede den Begründungserfordernissen des eigenen Verfahrens genügen? Und wie wirken sich die verschiedenen Vorgehensweisen auf das Gesetzgebungsverfahren aus? Johannes Bethge erarbeitet diese Fragestellungen vergleichend und mit Blick auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Bologna; juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin und Karlsruhe; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; Promotionsstudium mit Aufenthalten an der Princeton University und am European University Institute; Rechtsanwalt.
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