Im Januar 2021 trat das StaRUG in Kraft und schuf erstmals einen rechtlichen Rahmen für Sanierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens. Neben den Regelungen zum Restrukturierungsplan enthält das Gesetz auch Bestimmungen zur Sanierungsmoderation und zum Sanierungsvergleich, die zunächst weniger Beachtung fanden. Allmählich wird jedoch erkannt, dass der Sanierungsvergleich ein niedrigschwelliges Instrument bietet, dessen Potenzial in der Praxis zunehmend erprobt wird. Die vorliegende Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Wirkungen eines gerichtlich bestätigten Sanierungsvergleichs. Ziel ist es, ungeklärte Fragen zu beantworten, Grundlagenarbeit zu leisten und praktische Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
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