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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 10, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit thematisiert die neuen Vorgaben für die Aufsichtsratvergütung, resultierend aus dem Erlass des ARUG II. Gegenstand der Arbeit sind zum einen die Beschlussvorgaben des §113 III AktG-E sowie die Vorgaben zum Vergütungsbericht gemäß §162 AktG-E. Das Konzept des Say-on-Pay-Beschlusses beruht auf dem englischen Leitbild, dass die Hauptversammlung über die Vergütungspolitik beschließt und ein anderes Organ auf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 10, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit thematisiert die neuen Vorgaben für die Aufsichtsratvergütung, resultierend aus dem Erlass des ARUG II. Gegenstand der Arbeit sind zum einen die Beschlussvorgaben des §113 III AktG-E sowie die Vorgaben zum Vergütungsbericht gemäß §162 AktG-E. Das Konzept des Say-on-Pay-Beschlusses beruht auf dem englischen Leitbild, dass die Hauptversammlung über die Vergütungspolitik beschließt und ein anderes Organ auf dieser Basis die konkrete Vergütung festlegt. Einige Länder haben bereits eine Regelung eingeführt, wozu der deutsche Gesetzgeber gehört, welcher, im Rahmen der Einführung des VorstAG, den Say-on-Pay-Beschluss fakultativ in § 120 IV AktG verankert hat. Dieser regelt jedoch nur die Vorstandsvergütung.