Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11 Punkte, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Oberseminar im Steuerrecht WS 2012/13, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eigenverwaltung von Kommunen ist ein zentraler Grundpfeiler des Grundgesetzes. Ihr Wirkbereich beschränkt sich jedoch nicht nur auf die aus den Pflichtklausuren bekannten Bereiche wie Planungs- oder Satzungshoheit: Auch im Bereich der öffentlichen Abgaben finden die kommunalen Gebietskörperschaften in der Verfassung besondere Berücksichtigung. Dieser Komplex aus Normen des Staatsorganisationsrechts, der Finanzverfassung, des Kommunalrechts sowie des Steuerrechts wird mit dem Begriff "kommunale Finanzhoheit" umschrieben. Im Interesse einer effektiven und gleichmäßigen Verwaltung kann jedoch auch die kommunale Finanzhoheit nicht uneingeschränkt gewährleistet werden, sondern muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit gleich- und höherrangigem Recht gesetzt werden. Wie eine solche Abwägung im Schnittbereich von Staatsorganisations- und Steuerrecht vonstatten gehen kann, zeigt diese Arbeit anhand der Erhebung der Gewerbesteuer. Die vorliegende Arbeit wurde im WS 2012/13 als Studienarbeit im Oberseminar im Steuerrecht an der Universität Bayreuth eingereicht und mit 11 Punkten (vollbefriedigend) bewertet. Sie war damit (gleichauf mit einer weiteren Arbeit mit 11 Punkten) die zweitbeste Arbeit des Seminars.
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