Was bedeutet Schwerbehinderung? Das ist, wenn man die Rechtsprechung bemüht, relativ einfach. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 oder mehr hat. GdB bedeutet Grad der Behinderung. Dieser GdB wird auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgestellt. Adressen der zuständigen Stelle für die Antragstellung finden Sie im Buchanhang.
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