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Am 25. Mai 2006 erscheint in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung folgender Artikel über das Schicksal illegaler Einwanderer: „Die lebensgefährliche Reise mit einem ‚Cayuco’ von Westafrika auf die Kana- schen Inseln kostet einen illegalen Auswanderer etwa doppelt soviel wie ein Fl- schein von Dakar nach Madrid: umgerechnet zwischen 500 und 800 Euro. Um aber auf dem Flughafen der spanischen Hauptstadt eingelassen zu werden, müsste der Besucher aus dem Senegal dann ein Touristenvisum und möglicherweise eine Rü- fahrkarte vorlegen. Weil er aber absichtlich ‚ohne Papiere’ nach Europa gelangen will,…mehr

Produktbeschreibung
Am 25. Mai 2006 erscheint in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung folgender Artikel über das Schicksal illegaler Einwanderer: „Die lebensgefährliche Reise mit einem ‚Cayuco’ von Westafrika auf die Kana- schen Inseln kostet einen illegalen Auswanderer etwa doppelt soviel wie ein Fl- schein von Dakar nach Madrid: umgerechnet zwischen 500 und 800 Euro. Um aber auf dem Flughafen der spanischen Hauptstadt eingelassen zu werden, müsste der Besucher aus dem Senegal dann ein Touristenvisum und möglicherweise eine Rü- fahrkarte vorlegen. Weil er aber absichtlich ‚ohne Papiere’ nach Europa gelangen will, um so von dort nicht einfach repatriiert werden zu können, nimmt er das Risiko in Kauf und hofft, wenigstens den Anschlussflug von Teneriffa auf das spanische Festland gratis zu bekommen“ (Wieland 2006: 1). Die jungen Afrikaner – fast ausschließlich Männer –, die zusammengepfercht und unter lebensbedrohlichen Bedingungen auf Fischerbooten zu Tausenden den Ferienarchipel erreichen, verfügen über umfangreiche Informationen. Sie hören Radio, lesen Zeitungen, kennen sich mit dem Internet aus und haben vor allem von ihren schon in Barcelona, Marseille oder anderswo eingetroffenen Lan- leuten die „Regeln“ über den Umgang der Behörden mit illegalen Einwanderern erfahren. Sie wissen, dass sie nach dem geltenden spanischen Recht maximal drei Tage auf einer Polizeiwache festgehalten werden dürfen. Sie wissen auch, dass danach eine Unterbringung in einem Auffanglager maximal vierzig Tage erlaubt ist.
Autorenporträt
Dr. Türkân Kanbiçak ist Lehrerin an einer kaufmännischen Berufsschule in Frankfurt am Main und hat an der FernUniversität Hagen promoviert.