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  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Projekt Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Sozialplan hat die Aufgabe wirtschaftliche Nachteile auszugleichen oder zu mildern, die eine Betriebsänderung für die davon betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringt. Damit ist er nicht nur in Krisenzeiten von großer Bedeutung, sondern er gehört auch aufgrund von Rationalisierung und Umstrukturierung zum betrieblichen Alltag von Reorganisationen. Die Herbeiführung eines Sozialplans kann…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Projekt Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Sozialplan hat die Aufgabe wirtschaftliche Nachteile auszugleichen oder zu mildern, die eine Betriebsänderung für die davon betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringt. Damit ist er nicht nur in Krisenzeiten von großer Bedeutung, sondern er gehört auch aufgrund von Rationalisierung und Umstrukturierung zum betrieblichen Alltag von Reorganisationen. Die Herbeiführung eines Sozialplans kann verschiedene Ursachen haben. Grundsätzlich geht es um den Ausgleich von finanziellen Nachteilen für die Arbeitnehmer eines Betriebes. Laut BAG haben Sozialpläne eine Überbrückungs- und Vorsorgefunktion. Dabei sollen Abfindungen als Ausgleichzahlungen für die soziale Absicherung für Arbeitnehmer dienen, die aufgrund von Betriebsänderungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Bei Betriebsänderungen durch eine Standortverlegung beispielsweise regelt der Sozialplan, welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt, die den davon betroffenen Mitarbeitern entstehen. Es werden zum Beispiel Umzugskosten und Anfahrts-kosten berücksichtigt. Bei der Ausgestaltung eines Sozialplans ist weiter zu berücksichtigen, ob es sich um einen Sozialplan handelt, der frei von Betriebsrat und Unternehmensleitung ausgehandelt wird oder ob der Sozialplan auf einem Spruch einer Einigungsstelle beruht. Der Sozialplan steht im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung und einem Interessenausgleich (§ 111ff. BetrVG), welcher am Anfang des einführenden Abschnitts erläu-tert wird. Die Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) ist die Grundlage für einen Sozialplan und wird aus diesem Grund anschließend dargestellt. Weiter erfolgt eine kurze Erläuterung zum Unterschied zwischen einem Interessenausgleich und einem Sozialplan. Dieser Abschnitt enthält auch eine Ausführung zur Einigungsstelle, weil dieses Verfahren von wichtiger Bedeutung ist. Im dritten Kapital werden schließlich die wichtigsten Punkte eines Sozialplans dargestellt. Dazu gehören Begriff und Bedeutung, Inhalt, Voraussetzungen sowie Form und Rechtsnatur. Zum besseren Verständnis wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten sich in der Praxis ergeben, Abfindungen zu berechnen. Den Schluss dieser Arbeit bildet ein Fazit, welches die wichtigsten Erkenntnisse der Ausarbeitung zusammenfasst.

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