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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Philologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit den Worten „es ist normal verschieden zu sein“ eröffnete der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Juli 1993 eine Ansprache bei der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte. Heute sind diese Worte das Motto zahl-reicher Vereine für Menschen mit Behinderung und Vereine für Lebenshilfe. Vor allem sind diese Worte aber ein Leitsatz für ein Konzept, welches diese…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Philologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit den Worten „es ist normal verschieden zu sein“ eröffnete der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Juli 1993 eine Ansprache bei der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte. Heute sind diese Worte das Motto zahl-reicher Vereine für Menschen mit Behinderung und Vereine für Lebenshilfe. Vor allem sind diese Worte aber ein Leitsatz für ein Konzept, welches diese Verschiedenheit als grundlegendes Element ansieht. Die Sprache ist von der Inklusion. Dieses Konzept, welches auch als Lebensstil angesehen werden könnte, sieht die Diversität nicht als Problem, dass gelöst werden muss, sondern als Chance für die Gesellschaft. Um das Zitat von Richard von Weizsäcker zu erweitern, ist es also nicht nur normal verschieden zu sein, sondern sogar wünschenswert. Schließlich setzt die Inklusion voraus, dass sich Menschen in ihrer Verschiedenheit gegenseitig bereichern. Dieser Grundsatz soll in Zukunft auch zunehmend in der schulischen Bildung verankert werden. Seit dem die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2009 auch in der Bundesrepublik in Kraft getreten ist, stehen alle Bundesländer sowie die Kommunen der Bundesrepublik Deutschland in der Pflicht, die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu unter-stützen. Im Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung haben. Für das Bildungswesen bedeutet dies konkret, dass ein inklusives Schulsystem aufgebaut werden muss, in dem förderbedürftige Schüler in einem gemeinsamen Unterricht mit den Regelschülern zusammen lernen. „Eine Schule für alle“ ist in der Inklusionsdebatte das Stichwort. Was zunächst einmal einfach klingt, dass eben alle Schüler eines Ortes eine gemeinsame Schule besuchen, ist in der Realität schwer umzusetzen und gerade für das deutsche Schulsystem, welches bisher eher auf Selektion und Homogenität gesetzt hat, eine große Herausforderung. Doch nicht nur die strukturelle Umsetzung bringt Probleme mit sich. Ganz oft wird in der Forschung die Ebene der Fachdidaktik vergessen. Zwar gibt es Konzepte und Vorschläge zu einem inklusiven Unterricht als solchen, aber selten wird konkret über den Fachunterricht berichtet. Die folgende Arbeit untersucht vor allem den Deutschunterricht als Sprachunterricht im Fokus von Inklusion. [...]