Mit der im Jahr 2015 in Kraft getretenen Reform des Gesellschaftsgesetzes ( kaisha-h?) führte der japanische Gesetzgeber erstmals ein eigens für den Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären (sog. Squeeze-out) vorgesehenes Rechtsinstitut ein. Dieser neue Mechanismus scheint auf den ersten Blick weitreichender zu sein als die Ausschlussrechte in anderen Ländern. Dies ist nicht unproblematisch, da der Zwangsausschluss für die Minderheitsaktionäre einen Entzug ihrer verfassungsmäßig geschützten Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft bedeutet und somit einer Enteignung gleichkommt. Aus unternehmerischer Sicht jedoch behindern Splitterbeteiligungen eine flexible Unternehmensführung und verursachen Kosten. Tobias Nogami Kamerling stellt die Funktionsweise dieses neuen Squeeze-out-Rechts und dessen historische Entwicklung dar. Dabei untersucht er, wie der immanente Interessenkonflikt gelöst wurde und wie sich das japanische Recht hierbei von der Rechtslage in Deutschland unterscheidet. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg sowie an der Gakushuin University Tokyo; 2011-13 Referendariat in Nürnberg, Düsseldorf und Tokyo; 2013 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2014-15 Foreign Attorney bei einer japanischen Großkanzlei in Tokyo; 2015-18 Rechtsanwalt, Düsseldorf; 2016 Forschungsaufenthalt am Deutschen Institut für Japanstudien, Tokyo; 2019 Promotion; derzeit Senior Associate in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf.
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