Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Internationale BWL), Veranstaltung: Europäische Währungspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf ihrer Tagung vom 17. Juni 1997 in Amsterdam verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union die Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Ergänzt wurde die Entschließung am 7. Juli 1997 durch die Verordnung Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie durch die Verordnung Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. Bereits im November 1995 hatte der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel den Entwurf eines „Stabilitätspaktes für Europa“ vorgelegt. Dazu veranlasst hatte ihn vor allem die Erkenntnis, dass fast alle EU-Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten bei der Erfüllung der im Vertrag von Maastricht (EGV) festgelegten Konvergenzkriterien (siehe Anhang) aufwiesen. Zugleich sollten die Vereinbarungen zu dem in Art. 104 EGV (siehe Anhang) geregelten Defizitverfahren präzisiert werden. Dieser Entwurf bildete sodann die Grundlage für den in Amsterdam verabschiedeten Stabilitäts- und Wachstumspakt. Waigels vorgelegter Entwurf war seinerzeit von seinen Befürwortern aufgrund schmerzhafter Sanktionen im Falle wiederholter Verletzungen der Konvergenzkriterien oftmals als ein „Stabilitätspakt mit Biss“ bezeichnet worden. Doch unter dem Druck der „Südstaaten“ der EU unter der Führung Frankreichs wurde die ursprüngliche Vorlage Waigels in erheblichem Maße aufgeweicht. Vor dem Hintergrund dieses innerhalb der Mitgliedsstaaten bestehenden Dissenses über Auslegung und Umsetzung des Stabilitätspaktes soll diese Arbeit im Folgenden untersuchen, ob der Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner jetzigen Form die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen kann, nämlich die Mitgliedsstaaten zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik zu bewegen. Kann der Stabilitätspakt angesehen werden „als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein starkes, nachhaltiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist“ , oder sind Änderungen am Regelwerk notwendig, um dieses Ziel zu erreichen?