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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit dem Jugendgerichtsgesetz ist ein Sozialer Trainingskurs eine Erziehungsmaßregel, da die Teilnahme gerichtlich festgelegt werden kann. Der Kurs soll die Heranwachsenden in problematischen Aspekten ihrer Entwicklung und ihres Verhaltens unterstützen. Diese Aspekte können z.B. Suchtgefährdung, Gewaltbereitschaft, Konfliktlösungsstrategien oder Perspektivlosigkeit seien. Die Arbeitsweisen des Trainingskurses basieren auf einem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit dem Jugendgerichtsgesetz ist ein Sozialer Trainingskurs eine Erziehungsmaßregel, da die Teilnahme gerichtlich festgelegt werden kann. Der Kurs soll die Heranwachsenden in problematischen Aspekten ihrer Entwicklung und ihres Verhaltens unterstützen. Diese Aspekte können z.B. Suchtgefährdung, Gewaltbereitschaft, Konfliktlösungsstrategien oder Perspektivlosigkeit seien. Die Arbeitsweisen des Trainingskurses basieren auf einem gruppenpädagogischen Konzept. „Oberstes Prinzip sollte grundsätzlich die freiwillige Annahme dieser ambulanten Hilfe zur Erziehung durch den jungen Menschen sein. […] [Deshalb soll der] Fachdienst für Jugendhilfe im Strafverfahren frühzeitig mit dem Jugendlichen […] oder dem Heranwachsenden während des Strafverfahrens […] über die Möglichkeit einer freiwilligen Annahme des Sozialen Trainingskurses […] sprechen“. Das erscheint etwas paradox, da die Teilnahme wie bereits erwähnt gerichtlich festgelegt werden kann. Im Allgemeinen gibt es viele verschiedene Rahmenbedingungen für Soziale Trainingskurse. Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege bietet einen Trainingskurs für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren in Pforzheim an. Die Teilnehmer finden hier ihren Weg zum Kurs meistens durch einen Richter oder das Jugendamt. Der Verein setzt nicht die Frage: „Warum bin ich straffällig geworden?" in den Mittelpunkt, sondern: "Was brauche ich und was kann ich […] tun, damit ich es nicht mehr werde?". Die Dauer des Kurses würde ca. fünf Tage betragen. Im Gegensatz dazu bietet der Caritasverband für den Landkreis Kulmbach e.V. einen Trainingskurs an, der drei Phasen umfasst und etwas 6 Monate dauert. Der Internationale Bund erwähnt bezüglich der Inhalte seines Trainingskurses explizit Anti-Gewalt-Training, sportliche und kreative Initiativen. Wieder einen anderen Rahmen bietet ein studentisches Projekt der Hochschule Merseburg, denn diese Sozialen Trainings-kurse finden direkt in einer Strafvollzuganstalt statt.