Was früher einzelne Steuereintreiber oder Rentmeister erledigt haben, mit mehr oder weniger fragwürdigen Methoden, beschäftigt heute eine Steuerverwaltung, die sich bürgerfreundlich darstellt: »Die Beschäftigten in den Finanzämtern nehmen ihre Aufgaben höflich und mit Verständnis für die Belange der Bürgerinnen und Bürger wahr und erledigen deren Anliegen sachgerecht und zügig. Sie erteilen verständliche Auskunft und gewähren notwendige Hilfe«, so Art. 1 der Geschäftsordnung für die Finanzämter, FAGO genannt. Viele Steuerbürger erleben indessen eine Steuerverwaltung, die ihre Interessen rücksichtslos durchsetzt, weil die Gesetze es so vorschreiben. Wenn es dabei gerecht zuginge, könnte man sagen: Es dient der Allgemeinheit. Aber jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, meistens zu Lasten der Steuerbürger. Wie es zu diesen Fehlern kommt und was man dagegen tun kann, dazu mehr in diesem Skript.
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