Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: gut, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Kirchengeschichte), Veranstaltung: Kirche und Schule im 19. und 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Religionsunterricht (RU) ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz ausdrücklich genannt wird. Allein daran läßt sich erkennen, daß seine Stellung eine besondere ist, die ihn von allen andern Fächern unterscheidet. Diese Regelung ist eine Besonderheit gegenüber anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich, das in seiner Verfassung die Laizität der Schule1 verankert hat. In Berlin- Brandenburg wiederum ist das, was aus westdeutscher Sicht eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich daß die Schüler2 am Religionsunterricht teilnehmen oder sich befreien lassen, ein Wunschtraum, der möglicherweise wie eine Seifenblase zu platzen droht oder – die Hoffnung der Kirchen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema außen vor gelassen – längst geplatzt ist. Selbst die Evangelische und die Katholische Kirche in Berlin-Brandenburg planen längst Modelle3, die anders aussehen, als die grundgesetzliche Vorgabe eines RU als ordentliches Lehrfach, obschon es diese Kirchen selbst sind, die in Karlsruhe eine Entscheidung im Sinne des Grundgesetzes herbeiführen wollen. Diese juristische Urteilsbildung wurde angestrengt nicht aus freiem Entschluß, sondern aus der Ablehnung eines alternativen Modells heraus, welches das Land Brandenburg nach der Wende entwickelt und peu à peu auf den Stundenplan gesetzt hat. Das Kürzel LER steht längst für mehr als für Lebenskunde-Ethik-Religion. Das mag zum einem daran liegen, daß die Bedeutung der einzelnen Buchstaben des Sigles einer schleichenden Erosion unterlagen, zum anderen an der gewaltigen Diskussion, die mit ideologischen, theologischen, politischen und pädagogischen Einwürfen geführt wurde und immer noch geführt wird. Während für manche die Einführung von LER scheinbar den Untergang des christlichen Abendlandes einläutet, bedeutet es für andere die Anerkennung der Verhältnisse in den sogenannten neuen Bundesländern. Erfahrungen aus einem Assistentenjahr in Frankreich und aus Praktika in Schulen im Berliner Ostteil scheinen mir zu verdeutlichen, daß das konventionelle, „heile“ Modell des RU, wie während meiner Schulzeit in Baden-Württemberg erlebt, für die Kirche eine angenehme Lösung ist, da es ihre gesellschaftliche Bedeutung auch in der staatlichen Institution Schule unterstreicht. Dort jedoch, wo volkskirchliche Strukturen nicht oder nicht mehr zu finden sind, droht es an der Realität vorbeizugehen, da die Lebenswirklichkeit der Menschen und damit auch der Kirchen eine andere ist...