Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Erfurt (Fachbereich Studium Fundamentale), Veranstaltung: Seminar "Soziale Gerechtigkeit aus der Sicht eines Theologen und eines Richters", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit ist im Rahmen eines interdisziplinären, katholisch-theologischen wie juristischen Seminars zur sozialen Gerechtigkeit an der Universität Erfurt entstanden. Gerade in den aktuell virulenten Diskussionen um Einsparungen in den öffentlichen Haushalten und damit auch im Leistungsspektrum des Staates, bei den Rufen nach der Privatisierung von staatlichen und kommunalen Unternehmen, der Entwicklung von Public Private Partnerships und den ersten Gehversuchen einer kaufmännischen Verwaltung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells, scheint es mir wichtig zu eruieren, welche Aufgaben die öffentliche Hand noch zu übernehmen hat. Aufgrund des maßgeblichen Dienstes der Kirchen für unsere heutigen, westlichen Moralvorstellungen soll die katholische Soziallehre den Maßstab für die hier angestellten Untersuchungen dienen. Diese Arbeit wird dabei nicht auf konkrete Einzelleistungen eingehen, sondern soll einen Anriss einer theoretischen Grundlage darstellen. Als Politik- bzw. Rechtsbereich werden die Sozialpolitik und ein Aspekt des europäischen Organisationsrecht dargestellt. Gerade im sozialen Sektor werden heute ständig Aspekte der Leistungsgerechtigkeit laut, was zumeist darin mündet, dass gewisse Kompetenzen in Frage gestellt werden, da die Gesellschaft (angeblich) nicht einsieht, bestimmte Dienste bereitzustellen. Das europäische Recht ist ein persönliches Steckenpferd. Hier machen die öffentlichen Diskussionen um die Rechtsetzungsbefugnis des vermeintlich so fernen und unbelehrbar demokratiefeindlichen Europas Schlagzeilen. Aufgrund des beschränkten Umfangs an Zeit und erlaubter Seitenzahl kann sich diese Arbeit auch nur den beiden Fachgebieten widmen. Zu überlegen wäre auch der Kontext der katholischen Soziallehre in weiteren Politiken wie der Entwicklungshilfe, der Entpoenalisierung im Strafrecht, Weltanschauungen wie die Sozialdemokratie oder der Konservatismus oder vergleichend theologisch mit anderen Religionen wie dem Islam, der historisch wie heute häufig kontradiktorisch zum Christentum verstanden wird.
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