Das Werk beleuchtet den Überschuldungsbegriff in § 19 Abs. 2 InsO und hält den aktuellen Stand der stetig anhaltenden Diskussionen um den Begriff fest. Die Arbeit stellt zunächst die historische Entwicklung des Begriffs dar, gefolgt von einer Einordnung der Überschuldung als Eröffnungsgrund. Im Kern werden die beiden Elemente des Begriffs, die rechnerischen Überschuldung sowie die Fortbestehensprognose untersucht. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen erfolgt in einer kritischen Würdigung eine Gegenüberstellung des einfachen zweistufigen Überschuldungsbegriffs und des modifizierten zweistufigen Begriffs. Schließlich wird nach der Notwendigkeit des Begriffs gefragt; es werden Modifizierungsvorschläge vorgestellt und bewertet.
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