Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universität Hamburg (Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kontrollpolitik I - Policing, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der Bedeutung des strukturellen Machtgefälles zwischen den Geschlechtern hat sich im Kontext häuslicher Gewalt eine generalisierte Zuschreibung von Opferschaft an Frauen und von Täterschaft an Männer manifestiert. Auch auf Fachtagungen, in Publikationen, den Massenmedien sowie in der Rechtsprechung findet häusliche Gewalt gegen Männer allenfalls als Fußnote oder Randbemerkung Beachtung. Die hierdurch transportierte Botschaft ist der Mythos häusliche Gewalt ist Männergewalt. Diese Arbeit thematisiert, inwiefern Polizeiangehörige entsprechend im Umgang mit häuslicher Gewalt gegen Männer geschult werden können. Die Polizei hat, nicht zuletzt seit Inkrafttreten des sogenannten Gewaltschutzgesetzes, das Betätigungsfeld der Krisenintervention übernommen und sieht sich inzwischen selbst als eine Institution, die kontextual Erstintervention betreiben muss. Dabei werden solche Dienste stärker unter der Perspektive einer Parteilichkeit für die jeweils schwächere Partei und nicht unter der alleinigen Perspektive der Durchsetzung von Recht und Ordnung wahrgenommen. Häusliche Gewalt gegen Männer unterliegt jedoch nicht nur einem spezifischen situativ-motivationalen Kontext, sondern auch einem gesellschaftlichen, medialen sowie politischen Tabu und bedingt möglicherweise andere Orientierungsmuster als sie im Umgang mit häuslicher Gewalt gegen Frauen notwendig sind. Themenbezogen ist in diesem Zusammenhang aber fraglich, ob eine solche veränderte Perspektive unter den derzeitigen Problematisierungstendenzen von Polizeiangehörigen überhaupt erlernt und dadurch erwartet werden kann.