Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar Demokratie in Krieg und Revolution: Deutschland 1917/21, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Übergang vom Kaiserreich in die Republik, vom Krieg über die Revolution in die Friedenszeit, war wie jede andere Epoche von Kriminalität, d.h. von abweichendem, vom gesellschaftlichen Konsens nicht akzeptierten Verhalten begleitet. Interessant ist dabei vor dem Hintergrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung in erster Linie diejenige Kriminalität und Gewaltanwendung, die politisch motiviert ist; die sich also gegen die bestehenden, angestrebten oder vergangenen Strukturen des gesellschaftlichen Miteinanders richtet. Dabei soll die staatliche Reaktion im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen: Sowohl der Umgang mit dem Phänomen der politisch motivierten Gewalt durch die Justiz (Judikative und Strafverfolgungsbehörden), als auch der gewählten Repräsentanten (Rat der Volksbeauftragten, später Reichstag, Reichsrat, Reichs- und Landesregierungen) sollen im Hinblick auf mögliche Kontinuitäten untersucht werden. Es stellt sich die Frage, ob der Kampf zwischen „links“ und „rechts“, also zwischen Republikanern und Monarchisten, zwischen Demokraten und obrigkeitstreuen Traditionalisten, eine über die zu betrachtende Zeitspanne hinausweisende Kontinuität aufweist. Das Besondere der unmittelbaren Nachkriegs- bzw. Revolutionszeit ist der Waffenwechsel. Gemeint ist der Wechsel der Demokraten in die Schaltstellen der Macht, und der Wechsel der Monarchisten vom Regieren zum Straßenkampf, wobei hinsichtlich der Justiz ein solcher Wechsel nicht stattgefunden zu haben scheint. Dabei sollen die Mittel des fortgesetzten Kampfes beleuchtet werden, deren sich beide Seiten bedienten. Die zahlreich vorhandene Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit der Richterschaft und der auffallenden Diskrepanz in der Behandlung rechts- bzw. linksorientierter Täter, wobei die Rechtslastigkeit und Republikfeindlichkeit der Justiz eindeutig und unwidersprochen herausgestellt wird. [...]