Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Universität Erfurt, Veranstaltung: Seminar "Sexueller Missbrauch", Sprache: Deutsch, Abstract: Der sexuelle Missbrauch an Kindern ist ein sehr aktuelles, aber kein neues Thema. Er kann überall auftreten, ganz egal ob in der eigenen Familie, im Bekanntenkreis, in sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen. Kein Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener ist davor jemals geschützt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in das staatliche Recht im Bezug auf den sexuellen Missbrauch zu geben, um anschließend zu klären, wie den „Opfern“ versorgungsrechtlich geholfen wird. Hierbei werden zuerst die Begriffe: „Opfer“ sowie „sexuelle Gewalt“ definiert. Des Weiteren werden die einzelnen Delikte, welche in Verbindung mit sexuellen Handlungen stehen, benannt. Anschließend gilt es dann die Verjährungsfristen zu erläutern. Daraufhin betrachte ich die versorgungsrechtliche Seite. Da am Ende des Seminars der Wunsch aufkam, mehr über Anlaufstellen zu wissen, also wo man sich als Opfer hinwenden kann, gehe ich aus diesem Grund in dem Punkt: „Opferberatung“ gesondert darauf ein. Die Punkte: „das Opferentschädigungsgesetz“ und die Bedeutung von „Traumaambulanzen“ in Deutschland, bilden sodann den Abschluss.