Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung im internationalen System: Der UN-Sicherheitsrat, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Ende des Kalten Krieges und der über Jahrzehnte stabilen bipolaren Ordnung mit zwei Supermächten und ihren jeweiligen Staatenblöcken hat eine bestimmte Entwicklung der Welt in der öffentlichen und sozialwissenschaftlichen Debatte eine Aufmerksamkeit erfahren, wie kaum ein Phänomen zuvor. Gemeint ist der Prozess der Globalisierung, deren Bezeichnung mittlerweile zum allseits bekannten Schlagwort geworden ist. Vieles scheint seitdem global geworden zu sein bzw. zu werden, egal ob in der ökologischen, kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Dimension. So leben wir laut Ulrich Beck auf Grund von transnationalen Gefahren und Problemlagen - vom viel thematisierten Klimawandel bis zu asymmetrischen Bedrohungen durch Terroristen - in einer Weltrisikogesellschaft. Andere Autoren sind der Ansicht, dass gemeinsame globale kulturelle Elemente oder die kommunikative Erreichbarkeit über den gesamten funktional differenzierten Erdball dazu berechtigen, allgemein von einer existierenden Weltgesellschaft zu sprechen. Was die politische Dimension angeht, so äußert sich die Wahrnehmung zunehmender Globalität unter anderem darin, dass immer weniger von internationaler Politik oder internationalen Beziehungen sondern umfassender von Weltpolitik die Rede sein kann. Die Nationalstaaten werden dabei zwar weiterhin als die zentralen Akteure gesehen, jedoch spielen trans- und supranationale Organisationen eine immer wichtigere Rolle, was sich zum Beispiel in den Diskussionen über Global Governance oder eine mögliche postnationale Konstellation widerspiegelt. [...] Im Folgenden soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Sicherheitsrat einem Weltgesetzgeber gleichkommt bzw. gleichkommen könnte. Um darauf eine Antwort zu finden, sollte zunächst geklärt werden, was einen Gesetzgeber ausmacht, wie seine Merkmale auf den Weltmaßstab übertragen werden können und in welchen Bereichen gesetzgeberisches Handeln des Sicherheitsrates überhaupt möglich und wahrscheinlich ist (2). Anschließend werden die Tätigkeiten des Sicherheitsrates in diesen Bereiche näher beleuchtet und anhand der zuvor festgelegten Kriterien für gesetzgeberisches Handeln im internationalen System bewertet (3), bevor es gilt ein Fazit zu ziehen (4).
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