Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedrohung des Weltfriedens durch regionale Konflikte und internationalen Terrorismus ist eine stete Herausforderung für die Politik des 21. Jahrhunderts. Diese Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen ist eine der Hauptaufgaben der Weltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Seminararbeit der UN-Sicherheitsrat dargestellt werden. Zunächst werden die Grundlagen der Vereinten Nationen und der UN-Charta aufgezeigt. In der Charta Vereinten Nationen werden verbindliche Ziele postuliert, sie bestimmen stets das Handeln der Mitgliedsstaaten. Ihrer Grundsätze bilden z.B. Staatenautonomie und die Nichteinmischungspflicht. Weiter werden kurz die Mitgliedschaft, sowie die Organe der UN umrissen. Auf dieser Basis folgt eine Darstellung des wichtigsten Organs der UN, dem Sicherheitsrat. Um ein schnelles und wirksames Handel gewährleisten zu können ist dem SR gem. Artikel 24 "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Artikel 24 Abs. 1) übertragen. Die Besetzung des SR gliedert sich in ständige und nicht-ständige, diese sind mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet. Eine besondere Rolle spielt hier das Veto-Recht der ständigen Mitglieder des Rates. Die Entscheidungen im 2. Golfkrieg sollen die Rolle Sicherheitsrates in internationalen Konflikten zeigen und ein Beispiel für die Möglichkeiten des Sicherheitsrates liefern. Dazu werden die Geschehnisse und Entscheidungen des Rates chronologisch dargestellt. Im abschließenden Teil dieser Arbeit wird ein Ausblick auf mögliche Reformen unternommen. Zum Zeitpunkt der Arbeit waren hier 3 Möglichkeiten denkbar, darunter ein Vorschlag unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland.
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