Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si-chern: „Since its (the UNESCO’s) creation in 1945, it has worked to improve education worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-building and networking“. Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch –erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument des oben genannten „standard setting“ dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorgestellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Methoden eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenaktionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbildung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechtsbildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum Thema der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.