Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in §138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz; 2019 Promotion; Referendariat am Landgericht Heidelberg; derzeit Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltskanzlei.
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