Auf den Umstand, daß Verfassungsdogmatik nur auf der Grundlage einer Selbstvergewisserung über den Verfassungsbegriff möglich ist, wurde schon vielfach hingewiesen. Für dieses häufig beklagte Problem der Staatsrechtslehre bietet die vorliegende Untersuchung einen Lösungsvorschlag: Peter Unruh beschreibt den Verfassungsbegriff des Grundgesetzes als eine evolutionäre Kategorie, deren Wurzeln sich bis zur Amerikanischen und Französischen Revolution zurückverfolgen lassen. Der Autor zeigt, daß es möglich ist, den Verfassungsbegriff des Grundgesetzes mit Hilfe einer Reihe von Begriffselementen adäquat zu umschreiben. Die ideengeschichtliche und verfassungstheoretische Grundlage dieses Verfassungsbegriffs ist die allgemeine Vorstellung von der menschlichen Autonomie. Aus dem Gedanken der Selbstbestimmung der Freien und Gleichen leiten sich die einzelnen Verfassungsbegriffselemente ab, die sich aus heuristischen Gründen in zwei funktionell ausdifferenzierte Gruppen unterteilen lassen: die Strukturelemente, die den Geltungsgrund, die Geltungsweise und die Form der Verfassung betreffen, sowie die materiellen Begriffselemente, die konkrete inhaltliche Festsetzungen enthalten. Neben verfassungstheoretischen und methodologischen Fragen steht vor allem die Geschichte des Verfassungsbegriffs im Vordergrund des Bandes. Aus dieser evolutionär-verfassungstheoretischen Grundlegung werden Folgerungen für die aktuelle Verfassungsdogmatik abgeleitet. Geboren 1965; 1993 Promotion; 2001 Habilitation; Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und apl. Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Georg-August-Universität Göttingen.
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