Rainer Grote zeichnet zunächst die Entwicklung und Funktion der im staatsrechtlichen Positivismus und in Auseinandersetzung mit ihm vertretenen Organlehren für die Interpretation staatsorganisatorischer Grundstrukturen nach. Anschließend erstellt er eine umfassende Bestandsaufnahme der Hauptanwendungsgebiete verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Organstreitverfahren im geltenden Recht unter Einbeziehung rechtsvergleichender und europarechtlicher Aspekte. Auf dieser Grundlage wird im dritten Teil der Versuch einer Klärung von Inhalt, Funktion und Durchsetzungsmodalitäten subjektivierter innerorganisatorischer Rechtspositionen unternommen. Der Autor untersucht, ob und in welchem Umfang konkrete innerorganisatorische Berechtigungen sich materialen Organisationsprinzipien wie dem Demokratie- und dem Gewaltenteilungsprinzip zuordnen lassen, die über ihre kompetenzielle Ausformung im Staats- und Verwaltungsorganisationsrecht den zuständigen Verfassungs- und (Selbst-) Verwaltungsorganen ein jeweils abgestuftes Maß an politischer oder zumindest funktionaler Autonomie vermitteln und damit als regulative Prinzipien der intra- und zwischenorganschaftlich ablaufenden Kommunikationskreisläufe fungieren. Er zeigt auf, welche Folgerungen sich daraus für eine Weiterentwicklung der prozessualen Grundlagen des Organstreits ergeben. ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
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