Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Privatklageverfahren ist eine besondere Art des Strafverfahrens, das bereits in der Reichsstrafprozessordnung von 1879 enthalten war. Es bietet dem Verletzten die umfassendste Möglichkeit, sich an der Strafverfolgung zu beteiligen. Die Verfolgung des jeweiligen Vergehens geschieht auf Initiative des Geschädigten und vollzieht sich ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft. Zu Beginn wird - nach kurzen Ausführungen zur Bedeutung des Privatklageverfahrens - ein Überblick über ihre wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen gegeben. Sodann wird auf die Besonderheiten des Sühneversuchs eingegangen. Es folgt eine Abhandlung zum Ablauf des Verfahrens und dessen Besonderheiten. Daran schließt sich ein Abschnitt, der den stetig zunehmenden Bedeutungsverlust der Privatklage in der gerichtlichen Praxis aufzeigt und dessen Gründe untersucht. Abschließend wird auf mögliche Reformansätze und die Zukunftsaussichten dieser Verfahrensart eingegangen.
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