Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Einführung in die Neuere Geschichte: Stresemanns Außenpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 1919 gegründeten ersten deutschen Republik war eine nur 14-jährige Existenz be-schieden. Trotzdem gehört die Epoche der Weimarer Republik zu einer der am besten erforschten und am kontroversesten diskutierten Epochen innerhalb der deutschen Ge-schichte. Die Beschäftigung mit der Außenpolitik der Weimarer Republik spielte zu-nächst eine eher geringe Rolle, da der Schwerpunkt zunächst in der Betrachtung der Endphase der Weimarer Republik lag. Zur Quellenlage lässt sich feststellen, „wer sich über die Geschichte Weimar-Deutschlands und überwichtige Themenkomplexe im be-sonderen informieren will, dem stehen heute zahlreiche zuverlässige wissenschaftliche Publikationen zur Verfügung“ . In der Tat stellt die Quellen und Literaturrecherche zu diesem Thema aufgrund der vielfältigen Werke eine gewisse Schwierigkeit dar. Die Hausarbeit befasst sich mit zwei Aspekten der Weimarer Außenpolitik. Einmal mit dem Friedensvertrag von Versailles, zum anderen mit der Revision dieses Vertrages innerhalb der „Ära Stresemann“. Eingrenzend wird auf eine intensive Beleuchtung der innenpolitischen Verhältnisse der Republik, sowie auf die Betrachtung der Endphase 1930-1933 verzichtet. Im Vordergrund steht die Betrachtung der dt. Außenpolitik im Zeitraum von 1918-1929. Im ersten Teil, der sich mit dem Versailler Vertrag und seiner Bedeutung für die dt. Außenpolitik beschäftigt, soll zunächst die Ausgangssituation nach Kriegsende geschil-dert, sowie die Frage nach dem Neuanfang einer dt. Außenpolitik analysiert werden. Welche inhaltlichen Ziele hatten sich die alliierten Mächte nach dem Krieg gestellt und wie wurden diese während der Friedenskonferenz berücksichtigt? Welche Möglichkei-ten gab es in Deutschland nach dem Friedensvertrag, um außenpolitisch wieder tätig werden zu können? War das Dt. Reich durch die Bestimmungen des Vertrags in seiner Handlungsfreiheit beschränkt und welche Punkte riefen innerhalb Deutschlands beson-dere Bestürzung hervor?