"Die größte internationale Vereinigung der Seeschifffahrt, The Baltic International Maritime Council (BIMCO), hat in Ihrem Mitteilungsblatt 3/2005 einen Beitrag unter der Überschrift ""Ship management - co-assurance risks"" veröffentlicht. Hier stellt BIMCO fest, dass diverse Ship Manager (in Deutschland auch Bereeder oder Vertragsreeder genannt) nicht ausdrücklich in der Seekaskoversicherung ihrer Auftraggeber mitversichert und damit der Gefahr eines Regresses der Versicherer ausgesetzt seien. Diese Feststellung war der Anlass für die Untersuchung mit dem Titel ""Der Versicherungsschutz des Ship Managers"", die sich in vier Teile gliedert. Teil 1: Im ersten Teil der Untersuchung wird Grundlegendes zum Ship Manager mit dem Ziel herausgearbeitet, den rechtlichen Rahmen für die Behandlung des Ship Managers im Allgemeinen abzustecken. Teil 2: Der zweite Teil ist der Aufgabe des Ship Managers, für die Versicherung des Schiffes zu sorgen, gewidmet. Teil 3: Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten BIMCO-Veröffentlichung hat der Autor den Schwerpunkt auf den dritten Teil der Untersuchung gelegt. Hier wird ausführlich untersucht, inwieweit unter Anwendung des deutschen Rechts der Ship Manager bei fehlender ausdrücklicher Mitversicherung in den Seeversicherungen seiner Auftraggeber einem Regress der Versicherer ausgesetzt ist. Teil 4: Im vierten und letzten Teil wird der Versicherungsschutz der derzeit angebotenen Ship-Manager-Versicherung dargestellt und versicherungsrechtlich untersucht. Der Versicherungsschutz des Ship Managers über die Versicherungen der Auftraggeber wird dem Versicherungsschutz der Ship-Manager-Versicherung gegenübergestellt. Damit kann schließlich die Frage beantwortet werden, wie weit der Versicherungsschutz des Ship Managers reicht. Die Arbeit schließt eine Lücke in der Literatur, da der Ship Manager jetzt erstmals Gegenstand einer ausführlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist."
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