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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar zu Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rolle des Strafverteidigers wirft bereits nach den allgemeinen Vorschriften der StPO viele rechtliche und tatsächliche Unklarheiten auf. Im Jugendstrafverfahren begegnen diese den besonderen Anforderungen des JGG. Um die daraus resultierenden Fragestellungen nach erzieherischer Befähigung und Verbindlichkeit des Erziehungsgedankens beantworten zu können, befasst sich die Arbeit im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar zu Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rolle des Strafverteidigers wirft bereits nach den allgemeinen Vorschriften der StPO viele rechtliche und tatsächliche Unklarheiten auf. Im Jugendstrafverfahren begegnen diese den besonderen Anforderungen des JGG. Um die daraus resultierenden Fragestellungen nach erzieherischer Befähigung und Verbindlichkeit des Erziehungsgedankens beantworten zu können, befasst sich die Arbeit im ersten Teil mit der grundsätzlichen Rechtsposition des Strafverteidigers. Es werden seine Stellung sowie seine Rechte und Pflichten erläutert, ehe darauf eingegangen wird, wie es sich verhält, wenn der Verteidiger die Täterschaft seines Mandanten kennt. Im zweiten Teil werden die jugendstrafrechtlichen Besonderheiten in Bezug auf den Charakter des JGG und Verfahrensausgestaltungen angesprochen. Es wird gefragt, ob eine erzieherische Befähigung des Verteidigers erforderlich und ob bzw. inwieweit er an den Erziehungsgedanken gebunden ist. Ferner muss beleuchtet werden, ob sich eine Bindung an den Erziehungsgedanken mit allgemeinen Verteidigeraufgaben verträgt. Beachtung wird sodann der Rolle der Eltern geschenkt. Der Verteidiger ist im Kontakt mit diesen und dem Jugendlichen dazu gehalten, behutsam vorzugehen, viel stärker als im allgemeinen Strafrecht eine vertrauliche Ebene herzustellen und sich ganz speziellen Problemen von Mandant und Eltern zu widmen. Abschließend werden die gewonnenen
Autorenporträt
Marco Hartmann schloss seine schulische Laufbahn im Jahre 2008 am Grillo-Gymnasium Gelsenkirchen ab. Nach Ableistung des Zivildienstes bei der AWO Gelsenkirchen (November 2008 bis Juli 2009) studierte er von 2009 bis 2015 Jura an der Ruhr-Universität Bochum und schloss dieses mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Von September 2015 bis Oktober 2017 leistete er sein Referendariat am Landgericht Bochum ab und erreichte das Zweite Juristische Staatsexamen. Seit dem 01.01.2019 ist Hartmann im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Referent tätig.