Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,7, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (Fachbereich Gesundheitswesen), Veranstaltung: Bachelorthesis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ Wladimir Iljitsch Uljanow Diese Redewendung stammt angeblich von Wladimir Iljitsch Uljanow, besser bekannt unter seinem Pseudonym „Lenin“. In seinen offiziellen Werken ist sie in dieser Form allerdings nicht vermerkt. Denkbar ist, dass eine abgewandelte Fassung des häufig von Lenin benutzten russischen Sprichworts „Vertraue, aber prüfe nach“ (russisch: „Dowerjai, no prowerjai“) Eingang in den Sprichwortschatz unseres Sprachkreises gefunden hat . Im Zusammenhang mit Vertrauen und Kontrolle im täglichen Arbeiten hat vermut-lich jeder Mensch auf die eine oder andere Art seine Erfahrungen gesammelt. Es wurde entweder zuwenig kontrolliert und zuviel vertraut oder eben umgekehrt, so dass durch ein überbordendes Kontrollsystem mangelndes Vertrauen deutlich wurde. Im Krankenhaus steht natürlich der Anspruch der Fehlervermeidung zum Wohl des Patienten an vorderster Stelle, wobei wahrscheinlich fast jeder seine Erfah-rungen mit zuviel oder zuwenig Vertrauen und Kontrolle gemacht hat. Um Antworten auf die Fragen nach „Kontrollieren müssen?“ oder „Vertrauen dürfen“ zu finden, wird in der vorliegenden Arbeit versucht, speziell aus der Sicht der Pflegenden einen Weg darzustellen, wie die Pflege sich - unter der Bedingung, die Grundvoraussetzungen stimmen überein - eine in der Medizin anerkannte Rechtsfigur, den sogenannten Vertrauensgrundsatz, zunutze machen könnte. Zunächst wird eine Darstellung der verkehrsrechtlichen Ursprünge des Vertrau-ensgrundsatzes gegeben, gefolgt von einem Überblick über dessen Implementierung in das Medizinrecht. Anschließend wird die Vergleichbarkeit der Situationen von Medizin und Pflege im Krankenhaus diskutiert, woraus sich dann eine Übertragbarkeit der Prinzipien des Vertrauensgrundsatzes aus dem ärztlichen in den pflegerischen Bereich ableiten lassen soll. Die rechtlichen Konsequenzen einer Anwendung des Vertrauensgrundsatzes auf die Pflege anhand eines praktischen Beispiels folgen dem nach, ehe zum Schluss die Meinung des Verfassers dieser Arbeit formuliert werden wird. Zur besseren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Arbeit versucht, möglichst auf geschlechtsneutrale Formulierungen zurückzugreifen, bspw. wird statt „die Krankenschwester / der Krankenpfleger“ die Formulierung „Pflegekraft“ verwendet. Dort, wo das nicht geschehen ist, ist selbstverständlich auch das jeweilige andere Geschlecht gemeint.