Die uneinheitliche Judikatur im verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz sorgt für zunehmende Verunsicherung und widerspricht dem Verfassungsgebot der Rechtssicherheit. Dies ist vor allem auf unzureichende normative Vorgaben für die Entscheidungsfindung zurückzuführen. Versuche der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, dieses Steuerungsdefizit durch Entwicklung verallgemeinerungsfähiger Kriterien und Leitsätze zu kompensieren, waren bislang nur partiell erfolgreich. Dies liegt vor allem daran, dass ihre dirigistische Kraft im Rahmen des gerichtlichen Entscheidungsprozesses nicht hinreichend geklärt ist. Kay Windthorst will dem begegnen, indem er auf der Basis des Erkenntnis- und Steuerungspotenzials der Rechtsdogmatik ein Konzept für die Entscheidungsfindung entwirft. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Rechtsaussagesätzen der Rechtsdogmatik und durch sie legitimierten rechtlichen Leitsätzen. Sie ermöglicht eine Verifizierung des Inhalts dieser Leitsätze und grundsätzliche Aussagen über ihre Wirkkraft. Auf diese Weise können wesentliche Streitfragen des Eilrechtsschutzes, etwa die Voraussetzungen der Aussetzungsentscheidung, durch ein konsistentes homogenes Entscheidungsprogramm ausgeräumt werden. Der Ausgang der Rechtsschutzverfahren wird dadurch berechenbarer. Das dient der Rechtssicherheit. Zugleich wird anhand dieses Referenzgebietes deutlich, welchen Nutzen ein rechtstheoretisches Steuerungsmodell für die Klärung von Fragen der Rechtspraxis entfalten kann. Geboren 1961; 1994 bis 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter in Potsdam und Düsseldorf; 1997 Promotion; 2008 Habilitation.
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