Hinter einem langen Tisch in einer alten Villa tagt - wie ein Gericht - der Prüfungsausschuß für Wehrdienstverweigerer. Davor ganz allein - fast wie ein Angeklagter - Wolfgang. Er will den «Dienst mit der Waffe» verweigern. Ist er auf alles gut genug vorbereitet? Der Vorsitzende fragt: «Wie würden Sie sich verhalten, wenn gar nicht Sie selbst bedroht wären - sondern, sagen wir mal, eine Gruppe Kinder. Da läuft ein Besoffener oder Verrückter auf einen Spielplatz und fängt an, zu schlagen und zu treten ... Was machen Sie, wenn Sie das zufällig beobachten?» Was soll Wolfgang antworten? Kann er so eine Frage ablehnen? Kann man überhaupt das Gewissen eines Menschen prüfen? Der Verfasser war selbst Mitglied in so einem Prüfungsausschuß.
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