Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Planung ist die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. Insbesondere in der heutigen Zeit von verstärkt anstehenden Generationswechseln, vor allem im Mittelstand, gilt dies um so mehr für die Nachfolgeplanung. Denn die mangelnde Planung des Unternehmensübergangs kann zu Wachstumsverlusten oder schlimmstenfalls zur Liquidation des Betriebes führen. Der Seniorchef kann nicht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, damit die Übertragung des Unternehmens reibungslos vonstatten geht. Die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtigt nicht die Fähigkeit des Erben zur Unternehmensführung, steuerrechtliche Problemlagen und zukünftige Liquiditäts- und Kapitalbedürfnisse des Unternehmens. Das BGB begünstigt dagegen den Zerfall der Wirtschaftseinheit, da der Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen kann. Daher empfehlen Berater die ¿Entschärfung¿ der Erbfolge durch die Übertragung von Vermögen bzw. Vermögensteilen noch vor dem Ableben. In der Regel versteht man darunter die Übergabe im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, die als Einleitung des vorgezogenen Generationswechsels gesehen werden kann. Die Entscheidungen hierzu treffen in der Regel der Abgebende und der Nachfolger gemeinsam, die hierzu die richtigen und notwendigen Informationen benötigen. Insbesondere für die zivil- und steuerrechtliche Beurteilung sind die an der Nachfolge beteiligten Parteien in der Regel auf die Unterstützung von Experten angewiesen. An dieser Stelle setzt die Diplomarbeit an. Sie hat das Ziel, den Mitwirkenden die gesetzlichen Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht im Zusammenhang darzustellen. Da die meist verbreitete Rechtsform in Deutschland das Einzelunternehmen ist, behandelt die Darstellung ein entsprechendes praxisorientiertes Fallbeispiel. Vor diesem Hintergrund wird zunächst das Einzelunternehmen vorgestellt. Daran schließt sich die zivilrechtliche Darstellung an, die als Ausgangspunkt für die steuerrechtliche Betrachtung dient. Die Einkommen- und Erbschaftsteuerauswirkungen bilden die beiden steuerrechtlichen Schwerpunkte. Darüber hinaus wird auf die Umsatz-, Gewerbe- und Grunderwerbsteuer eingegangen, dessen Auswirkungen nicht zu unterschätzen sind, speziell wenn von der Übertragung eine wesentliche Betriebsgrundlage, z.B. das Betriebsgrundstück, ausgenommen ist. Der umfassende Anhang enthält [...]
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