Im Zuge der anhaltenden Schuldenkrise bei den Staatsfinanzen einzelner Mitgliedsländer der Europäischen Union rücken Bemühungen über eine Harmonisierung auf dem Gebiet der direkten Steuern wieder in den Fokus der Politik. Es stellt sich die Frage, ob insbesondere ein gemeinsamer Währungsraum auch ohne eine einheitliche Finanz- und Steuerpolitik funktionieren kann. Nach jahrelanger intensiver Vorbereitung zur Verbesserung der Steuerneutralität im Gemeinschaftsgebiet hat die Europäische Kommission am 16. März 2011 den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Dieser beinhaltet in drei Schritten unter Maßgabe des Quellenprinzips eine einheitliche Bemessungsgrundlage, die anschließende Konsolidierung und die indirekte Formelzerlegung des Gewinns. Durch diese grenzüberschreitende Verrechnung soll eine besonders effiziente Form der steuerlichen Gewinnermittlung in der Europäischen Union geschaffen und die steuerplanerische nachteilige Gestaltung zu einzelnen Mitgliedsstaaten begrenzt werden.
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