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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Fach Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhältnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit einer bestimmten Vermögenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Fach Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhältnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit einer bestimmten Vermögenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschränkt. Diesen bezeichnet man als persönlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementär. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den §§ 164-167 HGB geregelt, während sich die Rechtsstellung ihrer Komplementäre nach den OHG-Vorschriften der §§ 110-122 HGB richtet. Gegenüber beiden Normenbereichen hat der Gesellschaftervertrag der KG weitgehend Vorrang (§163 HGB). Die Regelungen des Gesellschaftervertrages unterliegen dem dispositiven Recht, d.h. es besteht Vertragsfreiheit. Diese Hausarbeit geht sowohl auf die gesetzlichen Vorschriften des HGB als auch auf einige gesellschaftervertragliche Regelungen ein. Im ersten Teil der Arbeit wird der Wechsel von Gesellschaftern behandelt. Anschließend, im zweiten Teil, wird die Beendigung der KG besprochen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung des rechtlichen Rahmens.

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