Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Sofern man sich mit der Kriegsschuld des 2. Punischen Krieges befasst, muss man sich unweigerlich auch mit der Stadt Sagunt und deren Beziehung zu Rom auseinandersetzen. Während Rom die Stadt als Bündnispartner bezeichnete und somit geltend machen wollte, dass sich die Saguntiner im Schutz des römischen 'fides' befanden und somit ein Angriff auf jene einen Kriegsgrund für Rom darstellte, zeigen neue Erkenntnisse, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass Rom in einem solchen Verhältnis zu Sagunt stand. Dieser Umstand würde dann, unter der Annahme, dass der Iber den heutigen Fluss Ebro darstellt und sich Sagunt somit südlich der Demarkationslinie befand, bedeuten, dass Hannibals Angriff auf die Stadt vertraglich nicht untersagt war. Demnach wurde der angebliche Bruch des Ebrovertrags von den Karthagern angefochten und die Zuweisung der Kriegsschuld scheint klar bei Rom zu liegen. Da sich aber einige wichtige Quellen, auf die wir uns heute berufen, an Schlüsselstellen teilweise widersprechen, steht die Frage nach der Kriegsschuld weiterhin ungeklärt im Raum. Inwiefern nun also die korrekte Lokalisierung des Flusses Iber, die Rolle der Stadt Sagunt, deren Verhältnis zu Rom und die daraus hervorgehende Kriegsschuldfrage zu untersuchen ist, soll unter Berücksichtigung der wichtigen vorausgehenden Beziehungen zwischen Rom und Karthago geprüft werden, um schlussendlich eine Aussage über die Kriegsschuldfrage treffen zu können und zu zeigen, welche Tragweite den juristischen Feinheiten der Verträge schon in der Antike zugemessen wurde.
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