Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Schweiz, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die heutige Schweiz gilt als ein modernes Land, welches besonders stolz auf die ausgeprägte Mitbestimmung seiner Bürger durch viele direktdemokratische Elemente ist. Der Souverän - das schweizerische Volk - wählt das Parlament, die Regierung und das oberste Gericht. Darüber hinaus entscheiden alle Stimmberechtigten über Änderungen der Verfassung und den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen in einem obligatorischen Referendum und können Gesetzesänderungen und Beschlüsse zu völkerrechtlichen Verträgen mit einem fakultativen Referendum anstreben. So "haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; d.h. sie dürfen sowohl wählen, als auch sich selbst zur Wahl stellen"1. Beschäftigt man sich mit dem politischen System der Schweiz ist zu bemerken, dass selbstverständlich Männer und Frauen in schweizerischen Institutionen vertreten sind und politische Ämter innehaben. Ganz nach dem Wert der Gleichberechtigung von Mann und Frau kann sich jeder Bürger der Schweiz am politischen System partizipieren und eigene Vorschläge einbringen. Bei den letzten Nationalratswahlen im Jahr 2003 wurden 26% Frauen und 74% Männer in das Parlament gewählt. Doch war es immer so leicht für Frauen ihre Stimm- und Wahlrechte wahrzunehmen? Wie kam es dazu, dass die Schweiz erst 1971 als eines der letzten europäischen Länder das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene einführte? Wieso mussten die Frauen 123 Jahre seit der Gründung der Schweiz auf ihre politische Gleichstellung warten? Diese Fragen drängen sich dem Beobachter förmlich auf, wenn er sich über das politische System der Schweiz und speziell über die Rolle der Frau in diesem informiert. In meiner Hausarbeit möchte ich vor allem jene Gründe untersuchen, die diese Verzögerung der politischen Gleichberechtigung der Frauen bewirkten. Beleuchten möchte ich in diesem Zusammenhang den langen Weg zur Einführung des FSR auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Angefangen im 18. und 19. Jahrhundert, in denen sich erste Vorläufer des Kampfes für das FSR abzeichneten, möchte ich den anschließenden zeitlichen Verlauf in zwei Phasen unterteilen. Nachdem ich die Entwicklungen von 1900 bis 1959 dargestellt und analysiert haben werde, wird in einem zweiten Schritt der Zeitraum zwischen den beiden Volksabstimmungen 1959 und 1971 in seinen Entwicklungen darstellen werden... --- 1 Schweizerische Bundeskanzlei: Der Bund kurz erklärt 2005, 27. Aufl., Bern 2005, S.16.
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