Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Theoretische und praktische Überlegungen zur Unterrichtsgestaltung im Philosophie/Werte und Normen Unterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: In § 2 des niedersächsischen Schulgesetzes wird der Bildungsauftrag der Schulen deklariert, demzufolge die Schulen die "Persönlichkeit der Schüler und Schülerinnen (SuS) auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen" weiterentwickelt werden soll. Diesem Anspruch an die schulische Bildung schließt sich die Forderung an, die SuS in die Lage zu versetzen "nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten". Dieser, im Schulgesetz formulierte Bildungsauftrag, geht weit über die bloße fachliche Unterweisung in wissenschaftlichen Disziplinen hinaus. Er kann ohne weiteres als Erziehungsauftrag verstanden werden, wenn die Schulen im Gesetzestext angehalten werden ihre SuS dazu zu befähigen "ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten." Im schulischen Bildungsauftrag sowie im gesellschaftlichen Zusammenleben nehmen diese Kompetenzen einen zentralen Stellenwert ein, welcher schlicht nicht überschätzt werden kann. Die Notwendigkeit dieser Kompetenzen für das tatsächliche, außerschulische Leben steht außer Frage. Somit sollte die Umsetzung dieser Ansprüche an die Schulbildung unbedingt gewährleistet sein und eine hohe Priorität haben. Allerdings gestaltet sich die Vermittlung dieser Kompetenzen für naturwissenschaftliche und sprachliche Fächer meist als sehr schwer. Fächer mit gesellschaftswissenschaftlichem Bezug eröffnen dahingehend mehr Möglichkeiten. Ein Nebenfach jedoch, welches unglücklicherweise an vielen Schulen ein geradezu karges Schattendasein führt, ist der Vermittlung dieser Kompetenzen verschrieben; der Werte- und Normen-Unterricht. Er schafft einen Raum im schulischen Kontext in dem "unterschiedliche Weltanschauungen und Wahrheitsauffassungen im Sinne einer prinzipiellen Pluralität berücksichtigt" und diskutiert werden können. Außerdem sollen die SuS "für die moralischen und sittlichen Dimensionen menschlichen Handelns" sensibilisiert werden und die "Anwendung der Kriterien ethischer Argumentationsweisen" erlernen. Aus diesen, im Kerncurriculum formulierten Zielen, leitet sich seine Notwendigkeit für die schulische Bildung eines jeden/r SuS ab, wenn das Niedersächsischen Schulgesetzes im Schulalltag tatsächliche Gültigkeit haben sollen.
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